Torantriebe

Antriebe allgemein

DIN EN 13241-1

Die Nutzungssicherheit kraftbetätigter Tore ist eine grundlegende Anforderung nach der europäischen Maschinen- Richtlinie und der europäischen Bauprodukt-Richtlinie.

In den, ab dem 01.Mai 2005 geltenden Bestimmungen wurden viele Normen erstmalig zusammengeführt und erhielten Gesetzeskraft.

Das für den Verbraucher wichtigste ist hier kurz zusammengefasst:

Es wird bezüglich der Absicherung nicht mehr zwischen gewerblich und privat genutzten Toren unterschieden. Es gilt ein Mindestschutzniveau für jedes Tor. Die Anforderungen an die Absicherung gegen Verletzungen sind den Vorgaben der BGR 232 (Berufsgenossenschaflichen Regeln) sehr ähnlich.

Die Voraussetzungen für das Inverkehrbringen einer Maschine sind die Konformitätserklärung, das Anbringen des CE – Zeichen, die Kennzeichnungspflicht am Tor und das Aushändigen von Unterlagen über die verwendeten Antriebe. Dies wird allgemein im Prüfbuch ausgeführt. Kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore müssen bei der ersten Inbetriebnahme und mindestens einmal jährlich von einem Sachkundigen auf ihren sicheren Zustand geprüft werden. Hierzu ist unter anderem die Prüfung der Betriebskräfte nach DIN EN 12445 vorgeschrieben.

Diese notwendigen Prüfungen sind grundlegender Bestandteil einer fachgerechten Inbetriebnahme.

Es sind sowohl die notwendigen Prüfungen als Sachkundiger für kraftbetätigte Tore, Türen und Fenster ( beim TÜV Südwest ), wie auch die notwendige Messtechnik vorhanden.

Jedes neue elektrisch angetriebene Tor wird gemäß der geltenden Norm gefertigt und in Betrieb genommen.

Verschiedene Beispiele

Beninca Torantriebe

Beninca Torantriebe

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Als Dienstleister im Bereich des Metallbaus, der Torautomatisierung sowie der mechanischen und elektronischen Sicherheitssysteme haben wir es uns zur Aufgabe gemacht, individuelle Gesamtlösungen aus einem Haus zu liefern.

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